Allgemeine Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise (AEB)

Fundorena Outdoor Kletterwald – Stand: 01.06.2025

1. Teilnahmebedingungen

Vor Betreten der Fundorena Outdoor Kletterwald-Parcours muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise lesen und sich mit ihnen einverstanden erklären.

a. Mit Zutritt zum Fundorena Outdoor Kletterwald bestätigt der Teilnehmer, dass er die Allgemeinen Nutzungsbedingungen & Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltslos einverstanden ist.

Ausgenommen sind Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die schwanger sind oder die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die einer anderen Person darstellen könnten. Personen, die alkoholisiert oder unter einem Einfluss

von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist die Teilnahme untersagt. Ebenso Besuchern mit einem Körpergewicht über 120 kg. Bandscheibengeschädigten sowie frisch Operierten wird der Besuch des Kletterwaldes abgeraten. Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH übernimmt insoweit keine Haftung.

b. Minderjährige Teilnehmer benötigen die schriftliche Bestätigung ihrer Erziehungsberechtigten. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise gelesen, verstanden, akzeptiert und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt haben.

Die Anlage ist für Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr und oder einer Körpergröße von mindesten 1,25 m geöffnet, sofern sie die Mindestgreifhöhe von 1,25 m im Einweisungsparcours erreichen. Der Kinderparcours ist bereits ab dem vollendeten 4. Lebensjahr und oder einer Griffhöhe von 1,00 m in Begleitung eines Erwachsenen geöffnet.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen den Kletterwald nur gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten oder z.B. bei Klassenfahrten mit einer verantwortlichen Aufsichtsperson besuchen, die für die minderjährigen Teilnehmer eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.

Jede Aufsichtsperson darf maximal zwei Kinder begleiten.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulklassen und Gruppen mit Aufsichtspersonen. Schüler der 1. & 2. Klasse müssen begleitet werden. Maximal 4 Schüler pro Aufsichtsperson.

2. Sicherheitsausrüstung

Die Parcours dürfen ausschließlich mit der Ausrüstung (Gurt, Helm, Sicherungsleine mit Karabiner und Stahlseilrolle, usw.), die von der Ferienclub Feldbergerhof GmbH verliehen wird, betreten werden.

Die Ausrüstung muss nach Anweisung des Veranstalters/ Betreuers benutzt und pfleglich behandelt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterwalds nicht abgelegt werden.

Eventuelle Beschädigungen oder Veränderungen an der Ausrüstung sind sofort zu melden.

3. Sicherheitseinweisung

a. Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der Kletterwald-Parcours

an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung

teilnehmen.

Die Benutzung des Kletterwald-Parcours ist mit Risiken verbunden.

Eine genaue Beachtung der Sicherheitshinweise ist daher nötig!

Die Begehung des Kletterwaldes kann bei Nichteinhaltung dieser Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes beinhalten. Teilnehmer welche sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen sich umgehend mit dem Einweisungstrainer in Verbindung setzen und

auf die Teilnahme am Kletterwald verzichten. Für Rückerstattung gilt Ziffer 4.

b. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und dessen Personen sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen hiergegen

, sowie bei Verletzung der Sicherheitsbestimmungen können die betreffenden Teilnehmer, ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes, vom Besuch des Kletterwaldes ausgeschlossen werden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

c. Beide Sicherungskarabiner müssen immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein.

Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt werden. Zu keinem Zeitpunkt darf ein Teilnehmer auf der Anlage ungesichert sein!

An den Seilfahrten muss grundsätzlich immer mit den Füßen abgebremst werden. Die Seilfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen und Gegenstände im Ankunftsbereich befinden.

d. Der Aufstieg, jede Übung zwischen den Baumpodesten und die Seilfahrten dürfen immer nur von maximal einer Person begangen werden.

Auf den Podesten dürfen sich jeweils maximal 3 Personen, gleichzeitig aufhalten. Um unnötige Staus zu vermeiden, sollten langsamere Teilnehmer an den Plattformen das Überholen ermöglichen.

e. Auf den Parcours dürfen keine Gegenstände wie z.B. Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder (etwa durch Herunterfallen) für andere darstellen. Um ein Verklemmen (z.B. in Karabinern, Seilrollen, Übungselemente) zu

verhindern, sind lange Haare durch Haargummis oder Haarnetze zu sichern. Die Parcours sind mit geeigneter Sport/Freizeitkleidung und geschlossenem Schuhwerk zu betreten.

f. Im Kletterwald dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile abgegrenzten Zonen der Seilbahn dürfen nicht betreten werden. Hunde sind an der Leine zu führen.

g. Im gesamten Park besteht absolutes Rauchverbot.

Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich von offenem Feuer oder Glut fern zu halten. Für sie gilt ein generelles Rauchverbot! Bei einem Verstoß ist die Ferienclub Feldbergerhof GmbH verpflichtet & berechtigt die Personalien aufzunehmen und den getragenen Gurt durch den Hersteller (Edelrid) kontrollieren zu lassen. Die Kosten in Höhe von mindestens 25,00 € trägt der Verursacher.

h. Im Falle, dass ein Teilnehmer nur ein Teil der gesamten Sicherheitsausrüstung ablegen muss (etwa für einen Toilettengang o.ä.), ist dies durch das ausgewiesene Personal des Fundorena Outdoor Kletterwalds zu genehmigen.

Nach Genehmigung durch das Personal hat der Teilnehmer seine Sicherheitsausrüstung vor den Toilettengang im Wald am Anziehplatz abzulegen. Andernfalls berechnen wir Reinigungskosten von 25,00 € an den Verursacher.

Möchte ein Teilnehmer das Klettern wiederaufnehmen, muss eine erneute Sicherheitsprüfung der Ausrüstung durch das Kletterwald-Personal durchgeführt werden. Ansonsten ist das Betreten des Kletterwaldes nicht gestattet.

4. Rücktrittsbedingungen, Wetter und höhere Gewalt

a. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen und daher auf die Teilnahme am Kletterwald verzichten müssen (siehe Ziffer 3a.), bekommen ihr Eintrittsgeld in voller Höhe rückerstattet.

Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erflogt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

b. Für angemeldete Gruppen gelten folgende Rücktrittsrechte:

Wird der Klettertermin vor dem 31. Tag durch eine der im Anmeldeformular angegebene Kontaktperson/ Gruppenleitung abgesagt, wird für den Ausfall 50% des Honorars berechnet. Die Summe wird, bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Klettertermin, angerechnet.

Ab dem 31. Tag vor dem Klettertermin wirdfür den Ausfall 100%. 80% des Honorars werden, bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb 6 Monaten nach dem ursprünglichen Klettertermin, angerechnet

Ist die Veranstaltung wegenstarkem Regen/Unwetter (Windstärke 6), Hagel oder Gewitter seitens des Betreibers nicht durchführbar, ergeben sich hieraus keine Verpflichtungen für die Gruppe.

c. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb oder einzelne Übungen aus wartungs-oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. wegen Feuer, Sturm, Regen, Gewitter, Schnee, Eisoder höherer Gewalt) einzustellen.

Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich bei schlechter Witterung per Telefon oder Internet über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren.

Ändern sich aufgrund genannter Gründe kurzfristig die Öffnungszeiten oder muss der Betreib bzw. einzelne Übungen eingestellt werden, übernimmtder Betreiber keine Haftung. Ein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises besteht nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für angemeldete Gruppen.

5. Foto, Film und Webcam-Aufnahmen

a. Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen und diese zu verwenden, sowohl auf Papier sowie im Internet.

Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies der Ferienclub Feldbergerhof GmbH ausdrücklich mitteilen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall durch einen anders farbigen Helm kenntlich gemacht.

b. Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen durch Besucher zu gewerblichen Zwecken ist ohne Genehmigung auf der gesamten Anlage der Ferienclub Feldbergerhof GmbH verboten.

Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH behält sich etwaige Schadensersatzansprüche im Falle der Missachtung vor.

6. Haftungsausschluss

Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

a. Für Personenschäden haftet die Ferienclub Feldbergerhof GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach-und Vermögensschäden haftet die Ferienclub Feldbergerhof GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.

Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH haftet weder für Schäden an Dritten, die durch Besucher des Kletterwaldes verursacht wurden, noch für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise oder falsche Angaben verursacht wurden.

b. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner,Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übung, Äste, Wurzeln, unwegsamem Gelände usw., sowie bei Diebstahl z.B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise, falsche Angaben oder beipanischen Anfällen eines oder mehreren Teilnehmern verursacht werden.

7. So weit gesetzlich zulässig ist Erfüllungs-und Zahlungsort der Standort des Kletterwaldes der Ferienclub Feldbergerhof GmbH.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Datenschutz

Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH erhebt nur Daten, soweit sie zum sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind, sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise unwirksam sein oder werden, so berührtdies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung, eine dem Sinn und Zweck der Bestimmung entsprechende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbarthätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

Mit Zutritt zum Fundorena Outdoor Kletterwald erkennst du unsere allgemeinen Nutzungsbedingungen und Sicherheitshinweise an.