Allgemeine Eintritts- und Benutzungsbedingungen (AEB)

Fundorena – Stand: 01.06.2025

§ 1 – Geltungsbereich, Teilnahmebedingungen, Allgemeines

(1) Im Hochseilpark gilt: Für minderjährige Besucher unter 5 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 5 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher ab 10 Jahren ist eine Teilnahme auch ohne Begleitung möglich.

Für den Kids Fun Trail gilt: Für minderjährige Besucher unter 2 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 2 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher ab 5 Jahren ist eine Teilnahme auch mit einer Aufsichtsperson möglich.

Für die Green Jump Area gilt: Für minderjährige Besucher unter 7 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 7 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher ab 9 Jahren ist eine Teilnahme auch ohne Begleitung möglich.

Für den Freestyle-Jump gilt: Für minderjährige Besucher unter 7 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 7 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher ab 9 Jahren ist eine Teilnahme auch ohne Begleitung möglich.

In der Boulder Arena gilt: Für minderjährige Besucher unter 5 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 5 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher ab 9 Jahren ist eine Teilnah- me auch ohne Begleitung möglich.

Im Indoorspielplatz Fundo’s Funpark gilt: Für minderjährige Besucher unter 2 Jahren ist die Teilnahme gänzlich ausgeschlossen. Für minderjährige Besucher ab 2 Jahren ist die Teilnahme in Begleitung eines erwachsenen Aufsichtsberechtigten erlaubt. Für minderjährige Besucher von 5-8 Jahren ist eine Teilnahme nur mit Aufsichtsperson möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulklassen und Gruppen mit Aufsichtspersonen.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an psychischen oder physischen Krankheiten/Beeinträchtigungen leiden und die durch die Teilnahme ihre eigene Gesundheit oder deren Dritter gefährden könnten. Ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die sich unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, anderer berauschender Mittel oder Drogen befinden.

(3) Von der Teilnahme nicht zugelassen sind Personen, die ein Körpergewicht von über 120 kg haben, Bandscheibengeschädigt sind oder frisch operiert wurden, da dies zu Gesundheitsschädigungen führen könnte. Sollten solche Personen, entgegen dieser Empfehlung, doch teilnehmen, so übernimmt die Ferienclub Feldbergerhof GmbH für daraus resultierende Verletzungen keine Haftung.

(4) Schwangeren Frauen wird zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes nahegelegt, auf eine Teilnahme zu verzichten.

(5) Angemeldete Besucher und Gruppen, müssen sich spätestens 15 Minuten vor dem gebuchten Termin bei uns einfinden. Bei einer Verspätung kann nur noch die verbleibende Nutzungszeit in Anspruch genommen werden. Eine Erstattung der Kosten ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist, falls durchführbar, nur gegen Aufpreis möglich.

(6) Wer andere Besucher belästigt, die Anlage entgegen den vorhandenen Benutzungseinrichtungen betritt, den Anordnungen der Mitarbeiter oder Gebots- und Verbotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auffällt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Fundorena verwiesen werden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in der gesamten Anlage ein absolutes Rauchverbot besteht. Die Mitarbeiter sind berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen. Der Besucher ist auch verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die er vorsätzlich und insbesondere in Verbindung mit einer oben aufgeführten Verhaltensweise verursacht.

(7) Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, bei Betreten der Fundorena Mitarbeitern den Inhalt von Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen, die sie mit in die Anlage nehmen möchten, zu zeigen. Das Mitbringen von Messern oder sonstigen Waffen, ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist auch das Mitbringen von Glasflaschen und anderen potentiell gefährlichen Gegenständen nicht gestattet. Die Benutzung von externen oder internen Lautsprechern wie auch von Mobiltelefonen jeglicher Art, insbesondere zum Abspielen von Musik, ist nicht gestattet. Besuchern, die sich gegen die Offenlegung der mitgebrachten Gegenstände oder aber die Abgabe von gefährlichen Gegenständen weigern, kann der Zutritt zur Anlage verwehrt werden.

(8) Die Benutzung der Garderobe geschieht auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung wird keine Haftung übernommen. Bei Bedarf stehen im Umkleidebereich Schließfächer zur Verfügung, die gegen Pfand genutzt werden können.

§ 2 – Ausrüstung und Einrichtungen

(1) Der Hochseilpark darf ausschließlich mit der von der Ferienclub Feldbergerhof GmbH zur Verfügung gestellten Ausrüstung betreten werden. Diese umfasst insbesondere Gurt, Helm, Sicherungsleine mit Karabiner und Stahlseilrolle. Die geliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt und pfleglich behandelt werden. Die Ausrüstung darf während des gesamten Aufenthalts im Hochseilpark nicht abgelegt werden. Ferner ist der Besucher nicht berechtigt die Ausrüstung an Dritte weiter zu verleihen oder den Gebrauch durch Dritte zu dulden. Eventuelle Beschädigungen oder Veränderungen an der Ausrüstung sind sofort zu melden. Die Mitnahme der Ausrüstung auf die Toilette ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine pauschale Reinigungsgebühr von 25,00 € fällig.

(2) Die Boulder Arena ist nur mit von der Ferienclub Feldbergerhof GmbH kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Bouldershoes gestattet. Ein Betreten der Boulder Arena mit selbst mitgebrachten Kletterschuhen ist nur nach Absprache mit dem Personal der Fundorena erlaubt.

(3) Der Kids Fun Trail, die Green Jump Area, der Freestyle Jump und Fundo’s Funpark dürfen nur mit speziellen Fundorena Jumpsocks benutzt werden. Diese sind in der Anlage kostenpflichtig zu erwerben.

(4) Die mutwillige Zerstörung jeglicher Ausrüstung und sämtlicher Einrichtungen der Fundorena wird dem Schädiger in Rechnung gestellt

(5) Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit ist die geliehene Ausrüstung wieder zurückzugeben und ein unmittelbares Auslogg en erforderlich. Andernfalls ist für eine Zeitberschreitung von mehr als 5 Minuten ein Aufpreis von 3,00 € je angefangene halbe Stunde fällig.

§ 3 – Sicherheitseinweisung

(1) Vor jeder Attraktion der Fundorena sind die jeweiligen Verhaltensregeln schriftlich aufgelistet. Diese sind von jedem Besucher gewissenhaft durchzulesen und einzuhalten. Minderjährigen Besuchern müssen von deren Begleitung über die Regeln aufgeklärt werden. Bei Unklarheiten hat der Besucher das Personal anzusprechen und sich die Reglungen erklären zu lassen.

(2) Jeder Teilnehmer des Freestyle-Jumps muss vor Beginn an der theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die bereits andere High Jump Trampoline besucht haben. Unklarheiten bei der Sicherheitseinweisung sind durch den Teilnehmer anzusprechen und zu klären.

(3) Jeder Teilnehmer des Hochseilparks muss vor Beginn an der theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die bereits einen anderen Hoch- oder Waldseilgarten besucht haben. Unklarheiten bei der Sicherheitseinweisung, insbesondere die Handhabung der Selbstsicherung sind durch den Teilnehmer anzusprechen und zu klären. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen sich umgehend mit dem Einweisungstrainer in Verbindung setzen und auf die Teilnahme im Hochseilpark verzichten. Bezüglich einer etwaigen Erstattung gilt § 4 Abs. 1. Vor dem Betreten des Hochseilparks hat eine Sicherheitsprüfung der Ausrüstung durch das Personal zu erfolgen. Ein Betreten ist ohne vorherige Sicherheitsprüfung ausdrücklich untersagt.

(4) Alle Weisungen und Entscheidungen des Betreibers und dessen Personals sind bindend. Die Teilnahme kann bei Nichteinhaltung der Sicherheits- regeln die Gefahr von erheblicher Verletzung bis hin zu einem tödlichen Absturz beinhalten. Aus diesem Grund übernimmt der Betreiber bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Darüber hinaus können Teilnehmer ohne Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ausgeschlossen werden.

(5) Auf den Podesten im Hochseilpark dürfen sich jeweils maximal 3 Personen auf den kleinen Plattformen und maximal 5 auf den großen Startplatt- formen gleichzeitig aufhalten.

(6) Im gesamten Hochseilpark dürfen keine Gegenstände wie beispielsweise Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras, etc. mit- geführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder (etwa durch Herunterfallen) für Dritte darstellen. Bei Missachtung dieser Regelung, haftet der Verursacher für die Schäden, die einem Dritten durch die Missachtung entstanden sind. Um ein Verklemmen (beispielsweise in Karabinern, Seilrollen oder Übungselementen) zu verhindern, sind lange Haare durch Haargummis oder Haarnetze zu sichern. Der Hochseilpark ist mit geeigneter Sport-/ Freizeitkleidung und geschlossenem sportlichem Schuhwerk zu betreten.

(7) Im Falle, dass ein Teilnehmer die Ausrüstung oder einen Teil der Ausrüstung ablegen möchte (etwa für einen Toilettengang o.ä.), ist dies vorab durch das ausgewiesene Personal der Fundorena zu genehmigen. Nach entsprechender Genehmigung hat der Teilnehmer seine Ausrüstung am Anziehplatz abzulegen. Möchte ein Teilnehmer das Klettern wieder aufnehmen, muss eine erneute Sicherheitsprüfung der Ausrüstung durch das Personal durchgeführt werden. Ein Betreten des Hochseilparks ist ansonsten nicht gestattet.

§ 4 – Rücktrittsbedingungen und höhere Gewalt

(1) Für angemeldete Gruppen oder Reservierungen gilt, dass bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein kostenfreier Rücktritt möglich ist. Zwischen 29 und 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% Stornierungskosten fällig. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% Stornierungs- kosten fällig. Ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Entgelts in Rechnung gestellt.

(2) Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Rücktrittsrechte ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung.

(3) Sollte der Veranstalter wegen höherer Gewalt die Leistung nicht erbringen können, so können hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz ab- geleitet werden.

§ 5 – Foto, Film und Webcam-Aufnahmen

(1) Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH behält sich das Recht vor, in der gesamten Anlage Foto-, Film und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informations-zwecken anzufertigen und diese zu verwenden, sowohl auf Papier als auch im Internet. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss er dies der Ferienclub Feldbergerhof GmbH ausdrücklich vorab mitteilen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unkenntlich gemacht.

(2) Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam Aufnahmen durch Teilnehmer zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige Genehmigung durch die Ferienclub Feldbergerhof GmbH in der gesamten Anlage verboten. Die Verwendung von sogenannten Selfie-Sticks o.Ä., am Helm oder Handgelenk befestigten Handys oder Kameras ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten. Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH behält sich bei Missachtung die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche vor. Auch kann der Teilnehmer unmittelbar von der weiteren Nutzung der Anlagen ausgeschlossen und zum Verlassen der Anlage aufgefordert werden.

§ 6 – Haftungsausschluss

(1) Bei den Attraktionen handelt es sich teilweise um Aktivitäten, bei denen es durch Stürze o. Ä. zu Verletzungen und bei Fehlverhalten auch zu tödlichen Verletzungen kommen kann, was auch bei größtmöglicher Sorgfalt des Betreibers nicht komplett verhindert werden kann. Die Teilnehmer sind sich dieser Gefahr bewusst. Aus diesem Grund erfolgt das Begehen der kompletten Anlage und die Teilnahme an den Attraktionen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

(2) Für Personenschäden haftet die Ferienclub Feldbergerhof GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Eine Haftung für Schäden, die durch andere Besucher verursacht sind, ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung für Unfälle ausgeschlossen, die auf eine Nichteinhaltung der AEB, der Sicherheitshinweise, der Anordnungen des Personals oder aber auf falsche Angaben, panische Anfälle von Teilnehmern oder fehlerhafte Handhabung zurückzuführen sind.

(4) Unfälle, Sach- oder Personenschäden müssen unverzüglich vor Verlassen der Anlage gemeldet werden.

§ 7 – Datenschutz

(1) Die Ferienclub Feldbergerhof GmbH erhebt nur Daten, soweit sie zum sicheren Betrieb der Anlage erforderlich sind. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 8 – Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienclub Feldbergerhof GmbH. Für diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Teilnehmer Seite 3/3

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Klagen ist Freiburg.

§ 9 – Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB und der Sicherheitshinweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Viel mehr tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, den die Parteien mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AEB als lückenhaft erweisen.